Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Abbott Investments Luxembourg S.A.R.L.; Kalo Pharma Internacional S. L.; CFR Pharmaceuticals S.A. - BWB/Z-2345 | Bundeswettbewerbsbehörde

Abbott Investments Luxembourg S.A.R.L.; Kalo Pharma Internacional S. L.; CFR Pharmaceuticals S.A.

BWB/Z-2345

05.06.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Abbott Investments Luxembourg S.A.R.L., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung registriert in Luxemburg, beabsichtigt, 100% der Aktien der CFR Pharmaceuticals S.A., einer chilenischen börsennotierten Aktiengesellschaft dadurch zu erwerben, dass sie einerseits durch Erwerb von 100% der Anteile in Kalo Pharma Internacional S.L., einer spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, indirekt ca. 73% der Aktien der CFR Pharmaceuticals S.A. erwerben, andererseits durch ein nachfolgendes öffentliches Angebot in Chile die restlichen ca. 27% der Aktien in CFR Pharmaceuticals S.A. erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft pharmazeutische Produkte (Allergiebehandlung).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.07.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.07.2014 weggefallen.

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