Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG; Neurologisches Therapiezentrum Gmundnerberg GmbH
BWB/Z-2344
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb eines Geschäftsanteiles im Ausmaß von 40% an der Neurologisches Therapiezentrum Gmundnerberg GmbH durch die Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG von der Gmundnerberg Holding GmbH. Die Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG überschreitet durch diesen Anteilserwerb in Bezug auf die Neurologisches Therapiezentrum Gmundnerberg GmbH eine Beteiligung von über 25%. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb einer neurologischen Rehabilitationseinrichtung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.07.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.07.2014 weggefallen.