Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ACE Management; Cassidian Test & Services France; RIG (Number 2) Limited - BWB/Z-2343 | Bundeswettbewerbsbehörde

ACE Management; Cassidian Test & Services France; RIG (Number 2) Limited

BWB/Z-2343

03.06.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das gegenständliche Vorhaben betrifft den Erwerb der indirekten ausschließlichen Kontrolle durch ACE Management (Paris, Frankreich) über: Cassidian Test & Services France (1 Boulevard Jean Moulin ZAC de la Clef Saint Pierre 78990 Elancourt, Frankreich), RIG (Number 2) Limited (23-25 Cobham Road, Ferndown Industrial Estate, Wimborne, Dorset BH21 7 PE, Großbritannien) und das Testinstrumente-Geschäft (inkl. Services) der EADS Deutschland GmbH (Willy-Messerschmitt-Straße 1, 85521 Ottobrunn, Deutschland) [Gegenstand einer Ausgliederung in eine für Zwecke des Vorhabens gegründete eigenständige Gesellschaft]. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Test-und Wartungsgeräte sowie -leistungen für elektronische Systeme der Luftfahrtindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.07.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2014 weggefallen.

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