Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MOL Hungarian Oil and Gas Plc; Česká Rafinérská, a.s. - BWB/Z-2342 | Bundeswettbewerbsbehörde

MOL Hungarian Oil and Gas Plc; Česká Rafinérská, a.s.

BWB/Z-2342

02.06.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​MOL Hungarian Oil and Gas Plc beabsichtigt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 32,445% an Česká Rafinérská, a.s. zu erwerben. Der Geschäftsgegenstand von Česká Rafinérská, a.s. umfasst die Verarbeitung von Rohöl und anderen Rohstoffen für ihre Gesellschafter. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Verarbeitung von Rohöl und anderen Rohstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.06.2014 weggefallen.

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