Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hans-Heiner Müller; Grannex Recycling-Technik GmbH & Co. KG - BWB/Z-2340 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hans-Heiner Müller; Grannex Recycling-Technik GmbH & Co. KG

BWB/Z-2340

02.06.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Herr Hans-Heiner Müller (Osnabrück, Deutschland) beabsichtigt, seine Beteiligung an der Grannex Recycling-Technik GmbH & Co. KG (Osnabrück, Deutschland) auf mehr als 25% zu erhöhen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Abfallverwertung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.06.2014 weggefallen.

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