Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Frauenthal Handels- und Dienstleistungs-GmbH; ÖAG AG - BWB/Z-2335 | Bundeswettbewerbsbehörde

Frauenthal Handels- und Dienstleistungs-GmbH; ÖAG AG

BWB/Z-2335

26.05.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand der Anmeldung ist der (mittelbare) Erwerb sämtlicher Aktien der ÖAG AG (1110 Wien) durch Frauenthal Handels- und Dienstleistungs-GmbH (1090 Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Fachgroßhandel für Sanitär, Installation, Heizung, Klima und Lüftung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.06.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2014 weggefallen.

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