Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rudolf Kandussi GesmbH; TIBA Austria GmbH - BWB/Z-2334 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rudolf Kandussi GesmbH; TIBA Austria GmbH

BWB/Z-2334

26.05.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Angemeldet wird der Erwerb von 26% der Geschäftsanteile an der TIBA Austria GmbH von der TIBA Holding GmbH durch die Rudolf Kandussi GesmbH, sodass ein Beteiligungsgrad von 25% überschritten wird, sowie der damit in Zusammenhang stehende Erwerb eines Produktionsstandortes der Rudolf Kandussi GesmbH in St. Veit an der Glan (Liegenschaft samt Maschinen und Mitarbeitern) durch die TIBA Austria GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Herstellung und Vertrieb von Fertigteilprodukten für den Tiefbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.06.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2014 weggefallen.

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