Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arla Foods amba; Eupener Genossenschaftsmolkerei - BWB/Z-2333 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arla Foods amba; Eupener Genossenschaftsmolkerei

BWB/Z-2333

21.05.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb sämtlicher Vermögenswerte und des operativen Geschäfts der Eupener Genossenschaftsmolkerei (Belgien) durch Arla Foods Belgien A.G., eine 100%ige, neu gegründete Tochtergesellschaft der Arla Foods amba (Dänemark) durch einen Genossenschaftszusammenschluss. Die Transaktion betrifft Milchprodukte, insbesondere die Erfassung von Rohmilch.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.06.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.06.2014 weggefallen.

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