Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Permira Holdings Limited; GFI-Gruppe; TeamViewer-Gruppe - BWB/Z-2330 | Bundeswettbewerbsbehörde

Permira Holdings Limited; GFI-Gruppe; TeamViewer-Gruppe

BWB/Z-2330

14.05.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Permira Holdings Limited (Channel Islands) beabsichtigt, durch ihre indirekten Tochtergesellschaften TigerLuxOne S.à r.l (Luxemburg) und Blitz 14-58 GmbH (Deutschland) die alleinige Kontrolle über GFI Software Holding GmbH (Deutschland), TeamViewer Pty. Ltd. (Australien), Monitis GFI CJSC (Armenien), TeamViewer, Inc. (USA), Monitis, lnc. (USA) sowie GFI Software IP S.à r.l (Luxemburg) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.06.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.06.2014 weggefallen.

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