Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hammerer Aluminium Industries Holding GmbH; ALUMERO LEAN extrusions GmbH; ALUMERO Systematic Solutions GmbH - BWB/Z-2329 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hammerer Aluminium Industries Holding GmbH; ALUMERO LEAN extrusions GmbH; ALUMERO Systematic Solutions GmbH

BWB/Z-2329

12.05.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Geplanter Erwerb von 50% des Kapitals und den Stimmrechten an der ALUMERO LEAN extrusions GmbH, Singen Hohentwiel, Deutschland, durch die Hammerer Aluminium Industries Holding GmbH, Braunau am Inn - Ranshofen, Österreich, und damit Erwerb der gemeinsamen Kontrolle an der ALUMERO LEAN extrusions GmbH gemeinsam mit der zur ALUMERO-Gruppe gehörigen ALUMERO Systematic Solutions GmbH, Seeham, Österreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Maschinen und Metall.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.06.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2014 weggefallen.

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