Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heise Medien Gruppe GmbH & Co. KG; Preisvergleich Internet Services AG - BWB/Z-2328 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heise Medien Gruppe GmbH & Co. KG; Preisvergleich Internet Services AG

BWB/Z-2328

09.05.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Heise Medien Gruppe GmbH & Co. KG beabsichtigt, über die von ihr kontrollierte New Media Beteiligung GmbH zu den derzeit gehaltenen 24% weitere 51% der Anteile an Preisvergleich Internet Services AG zu erwerben, sodass Heise Medien Gruppe GmbH & Co. KG nach Abschluss der Transaktion insgesamt 75% der Anteile hält. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Preisvergleichsportale und Verkauf von Online-Werbeflächen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.06.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.06.2014 weggefallen.

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