Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volksbank Krems-Zwettl Aktiengesellschaft; Volksbank Niederösterreich-Mitte e.G. - BWB/Z-2327 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volksbank Krems-Zwettl Aktiengesellschaft; Volksbank Niederösterreich-Mitte e.G.

BWB/Z-2327

09.05.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Übertragung des Unternehmens der Volksbank Niederösterreich-Mitte e.G. durch Einbringung gemäß § 92 BWG in die Volksbank Krems-Zwettl Aktiengesellschaft gegen die Ausgabe von neuen Aktien durch diese im Wege einer Kapitalerhöhung. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Finanzdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.06.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.06.2014 weggefallen.

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