Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Allergopharma GmbH & Co. KG; Stallergenes S.A.; Laboratorios LETI, S.L.; Global Asthma und Allergy European Network, e.V.
BWB/Z-2326
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand der Zusammenschlussanmeldung ist die Gründung eines (Vollfunktions-) Gemeinschaftsunternehmens durch Allergopharma GmbH & Co. KG (Deutschland), Stallergenes S.A. (Frankreich), Laboratorios LETI, S.L. (Spanien) und Global Asthma und Allergy European Network, e.V. (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Vermarktung von mobilen Kammern zur Durchführung von Studien für neue Allergietherapeutika.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.