Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DANUBE Truck GmbH; Franz Hahn Nutzfahrzeuge GmbH - BWB/Z-2325 | Bundeswettbewerbsbehörde

DANUBE Truck GmbH; Franz Hahn Nutzfahrzeuge GmbH

BWB/Z-2325

07.05.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die DANUBE Truck GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der CP Auto GmbH, beabsichtigt, den DAF-LKW-Geschäftsbetrieb der Franz Hahn Nutzfahrzeuge GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der „Auto-Motor" Beteiligungsgesellschaft m.b.H., im Wege eines Asset Deals zu übernehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Neu- und Gebrauchtwagenvertrieb von schweren und mittelschweren Nutzfahrzeugen sowie das Werkstattgeschäft für derartige Fahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.06.2014 weggefallen.

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