Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs AG; Asamer Kies- und Betonwerke GmbH; Fabrika Cementa Lukavac d.d. - BWB/Z-2322 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs AG; Asamer Kies- und Betonwerke GmbH; Fabrika Cementa Lukavac d.d.

BWB/Z-2322

29.04.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 23% an der Asamer Kies- und Betonwerke GmbH und Fabrika Cementa Lukavac d.d. samt deren Beteiligungen durch Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft. Der Erwerb erfolgt mittelbar über die eigens zum Zweck des anmeldungsgegenständlichen Erwerbs gegründete ACCENTUS Beteiligungs AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Stein-, Kies- und Schottergewinnung, Erzeugung von Transportbeton, Zerlegung von Altreifen, Herstellung von Betonfertigteilen, Herstellung von und Handel mit Zement.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2014 weggefallen.

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