Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Held & Francke Baugesellschaft m.b.H.; Asphaltwerk Sierning GmbH; Leyrer + Graf GmbH; Ploier + Hörmann Bau GmbH - BWB/Z-2320 | Bundeswettbewerbsbehörde

Held & Francke Baugesellschaft m.b.H.; Asphaltwerk Sierning GmbH; Leyrer + Graf GmbH; Ploier + Hörmann Bau GmbH

BWB/Z-2320

29.04.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer 40%-Beteiligung an der Asphaltwerk Sierning GmbH mit der Geschäftsanschrift 4050 Traun, Wiener Bundesstraße 235 durch Held & Francke Baugesellschaft m.b.H., Geschäftsanschrift 4030 Linz, Kotzinastr. 4. Leyrer + Graf GmbH soll 26,67% und Ploier + Hörmann Bau GmbH 13,33% ihrer Anteile an Held & Francke übertragen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Anbietermarkt für Asphaltmischgut (nachgelagerter Markt des Straßenbaus).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2014 weggefallen.

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