Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Held & Francke Baugesellschaft m.b.H.; AMW Leopoldau TEERAG-ASDAG AG & ALPINE Bau GmbH OG - BWB/Z-2319 | Bundeswettbewerbsbehörde

Held & Francke Baugesellschaft m.b.H.; AMW Leopoldau TEERAG-ASDAG AG & ALPINE Bau GmbH OG

BWB/Z-2319

29.04.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer 50%-Beteiligung an der AMW Leopoldau TEERAG-ASDAG AG & ALPINE Bau GmbH OG mit der Geschäftsanschrift 1210 Wien, Petritschgasse 11 durch Held & Francke Baugesellschaft m.b.H.. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Anbietermarkt für Asphaltmischgut (nachgelagerter Markt des Straßenbaus).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2014 weggefallen.

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