Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Continental AG; Veyance Technologies, Inc. - BWB/Z-2318 | Bundeswettbewerbsbehörde

Continental AG; Veyance Technologies, Inc.

BWB/Z-2318

28.04.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Continental AG, Hannover, Deutschland beabsichtigt, durch ihre indirekte 100%ige Tochtergesellschaft South Acquisition Corp., Inc., Fort Mill, South Carolina, USA sämtliche Anteile und die alleinige Kontrolle über Veyance Technologies, Inc., Fairlawn, Ohio, USA im Wege der Verschmelzung zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Herstellung und Vertrieb von Fördergurten, Schläuchen, Luftfedern und Antriebsriemen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2014 weggefallen.

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