Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hannover Finanz-Gruppe; SIMPLON Fahrrad GmbH - BWB/Z-2316 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hannover Finanz-Gruppe; SIMPLON Fahrrad GmbH

BWB/Z-2316

28.04.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer 55% Beteiligung an der SIMPLON Fahrrad GmbH mit dem Sitz in Hard und der Geschäftsanschrift in A-6971 Hard, Oberer Achdamm 22, eingetragen im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Feldkirch zu FN 61239 h mit Sitz in Hard durch Fondsgesellschaften der Hannover Finanz-Gruppe mit Sitz in Wien und Hannover. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Entwicklung, Montage und Vertrieb von Fahrrädern.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.05.2014 weggefallen.

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