Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AGROFERT, a.s.; BIOALCO Gyártó, Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; NT-Gruppe - BWB/Z-2309 | Bundeswettbewerbsbehörde

AGROFERT, a.s.; BIOALCO Gyártó, Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; NT-Gruppe

BWB/Z-2309

15.04.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile in BIOALCO Gyártó, Kereskedelmi és Szolgáltató Kft., NT Élelmiszertermelő és Kereskedelmi Kft. und NT-Integrátor Termeltető és Kereskedelmi Kft. (alle Ungarn) durch AGROFERT, a.s. (Tschechien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Sonnenblumenöl.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.05.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.05.2014 weggefallen.

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