Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

International Business Machines Corporation; Silverpop Systems Inc. - BWB/Z-2306 | Bundeswettbewerbsbehörde

International Business Machines Corporation; Silverpop Systems Inc.

BWB/Z-2306

11.04.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Silverpop Systems Inc. mit Sitz in Atlanta, Georgia 30339, USA durch International Business Machines Corporation (IBM) mit Sitz in Armonk, New York State, USA. Nach Abschluss der Transaktion wird IBM 100% der Anteile an Silverpop halten und folglich alleinige Kontrolle über Silverpop ausüben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Marketingautomatisierungs- und Real-Time Personalisationstechnologie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.05.2014 weggefallen.

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