Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Austro Holding GmbH; Salos Beteiligungsverwaltungs GmbH; Ankerbrot Aktiengesellschaft - BWB/Z-2304 | Bundeswettbewerbsbehörde

Austro Holding GmbH; Salos Beteiligungsverwaltungs GmbH; Ankerbrot Aktiengesellschaft

BWB/Z-2304

08.04.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Austro Holding GmbH (Wien) beabsichtigt, eine Beteiligung im Ausmaß von 20% am Stammkapital der Salos Beteiligungsverwaltungs GmbH (Wien) zu erwerben, wodurch die mittelbare Beteiligung der Austro Holding GmbH am einzigen Beteiligungsunternehmen der Salos Beteiligungsverwaltungs GmbH, der Ankerbrot Aktiengesellschaft (Wien), 25% des Grundkapitals übersteigt.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Bäckereiindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.05.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

​Die einschreitenden Gesellschaften haben am 05.05.2014, zugestellt am 05.05.2014, gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zu Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zu Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen, somit endet sie am 19. Mai 2014.

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