Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ABRD-Möbelhandels- und Beteiligungs GmbH; Möbel-Kranz GmbH; Kranz Inn GmbH - BWB/Z-2298 | Bundeswettbewerbsbehörde

ABRD-Möbelhandels- und Beteiligungs GmbH; Möbel-Kranz GmbH; Kranz Inn GmbH

BWB/Z-2298

28.03.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angezeigt wird der Erwerb von 100% der Gesellschaftsanteile an Möbel-Kranz GmbH (Uelzen, Deutschland) und Kranz Inn GmbH (Uelzen, Deutschland) durch ABRD-Möbelhandels- und Beteiligungs GmbH (Würzburg, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Möbeleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.04.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2014 weggefallen.

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