Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

H.I.G. Europe Capital Partners L.P.; Unilux AG - BWB/Z-2297 | Bundeswettbewerbsbehörde

H.I.G. Europe Capital Partners L.P.; Unilux AG

BWB/Z-2297

27.03.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

H.I.G. Europe Capital Partners L.P. (Cayman Islands) beabsichtigt, indirekt durch ihr alleinig gehaltenes und kontrolliertes Portfoliounternehmen WERU GmbH (Deutschland) ihren Anteil an Unilux AG (Deutschland) von 50% auf 100% zu erhöhen und somit alleinige Kontrolle über Unilux AG zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von Fenstern, Türen und weiterer Produkte für Wohngebäude.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.04.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.04.2014 weggefallen.

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