Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Audi AG; TTTech Computertechnik AG - BWB/Z-2295 | Bundeswettbewerbsbehörde

Audi AG; TTTech Computertechnik AG

BWB/Z-2295

25.03.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigte Erhöhung der Beteiligung der Audi AG mit dem Sitz in Ingolstadt von 24,9% auf 30% an der TTTech Computertechnik AG mit dem Sitz in Wien (FN 165664 z) mittels Übertragung von Aktien durch Aktionäre der TTTech Computertechnik AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Elektronik für Transport- und Industrieunternehmen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.04.2014 weggefallen.

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