Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Klambt Programmzeitschriften GmbH; Programmzeitschriftenpaket von Funke Mediengruppe GmbH & Co. KG
BWB/Z-2292
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb der Programmzeitschriften "Funk Uhr", "Bildwoche" und "TV neu" (derzeit Axel Springer SE, Berlin, Deutschland herausgegeben) sowie der Programmzeitschriften "Super TV", "die zwei", "TV 4 Wochen", "TV 4x7" und "TV piccolino plus" (bestehend aus den Titeln "TV piccolino", "TV Genie" und "myTV") von Funke Mediengruppe GmbH & Co. KG durch die Klambt Programmzeitschriften GmbH, Baden-Baden, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.04.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.04.2014 weggefallen.