Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; HUSSEL Süßwaren-Fachgeschäfte GmbH - BWB/Z-2291 | Bundeswettbewerbsbehörde

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; HUSSEL Süßwaren-Fachgeschäfte GmbH

BWB/Z-2291

13.03.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an HUSSEL Süßwaren-Fachgeschäfte GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Süßwaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.04.2014 weggefallen.

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