Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Burda Magazine Holding GmbH; Blue Ocean Entertainment AG - BWB/Z-2289 | Bundeswettbewerbsbehörde

Burda Magazine Holding GmbH; Blue Ocean Entertainment AG

BWB/Z-2289

12.03.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Burda Magazine Holding GmbH, Arabellastraße 23, 81925 München, Deutschland erwirbt direkt 50,1% der Anteile an der Blue Ocean Entertainment AG, Breitscheidstraße 10, 70174 Stuttgart, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Verlagsgeschäft für Kinderzeitschriften.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.04.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.04.2014 weggefallen.

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