Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; Yankee Bidco Ltd - BWB/Z-2285 | Bundeswettbewerbsbehörde

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; Yankee Bidco Ltd

BWB/Z-2285

28.02.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG, München, Deutschland, beabsichtigt, über das Akquisitionsvehikel EMERAM URBANICS LIMITED, Großbritannien, 100% der Anteile an Yankee Bidco Ltd, Großbritannien und damit indirekt auch an deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Bekleidung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2014 weggefallen.

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