Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Boreas (Investment) Limited; Offshore-Windpark-Projekt London Array; London Array Limited - BWB/Z-2277 | Bundeswettbewerbsbehörde

Boreas (Investment) Limited; Offshore-Windpark-Projekt London Array; London Array Limited

BWB/Z-2277

20.02.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der angemeldete Zusammenschluss bezieht sich auf den geplanten Erwerb einer 25% Beteiligung am Offshore-Windpark-Projekt London Array sowie von 25% der Anteile an London Array Limited, einer Gesellschaft englischen Rechts mit Sitz in Coventry, Vereinigtes Königreich, durch Boreas (Investment) Limited, einer Gesellschaft englischen Rechts mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.03.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.03.2014 weggefallen.

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