Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

W.A.G. payment solutions, a.s.; TS Starpetrol GmbH - BWB/Z-2275 | Bundeswettbewerbsbehörde

W.A.G. payment solutions, a.s.; TS Starpetrol GmbH

BWB/Z-2275

19.02.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

W.A.G. payment solutions, a.s. (Prag, Tschechische Republik) beabsichtigt, 100% der Anteile an und dadurch alleinige Kontrolle über TS Starpetrol GmbH (Ort im Innkreis, Österreich) unmittelbar zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bezug von Treibstoffen über Tank-und Servicekarten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.03.2014 weggefallen.

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