Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lufthansa Technik AG; LIST Components & Furniture GmbH - BWB/Z-2274 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lufthansa Technik AG; LIST Components & Furniture GmbH

BWB/Z-2274

17.02.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lufthansa Technik AG (Hamburg, Deutschland) und LIST Components & Furniture GmbH (Thomasberg, Österreich) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, an dem beide Gründer jeweils 50% halten werden. Zweck des Gemeinschaftsunternehmens ist das Anbieten von Gesamtlösungen für die Innenausstattung von Geschäftsflugzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.03.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.03.2014 weggefallen.

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