Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dassault Systèmes S.A.; Accelrys Inc. - BWB/Z-2271 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dassault Systèmes S.A.; Accelrys Inc.

BWB/Z-2271

13.02.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von alleiniger Kontrolle über Accelrys Inc., 5005 Wateridge Vista Drive, San Diego, CA 92121, USA durch Dassault Systèmes S.A., 10 Rue Marcel Dassault, 78140 Vélizy-Villacoublay, Frankreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Software-Geschäftsbereich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2014 weggefallen.

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