Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mobilbeton GmbH; Grazer Transportbeton GmbH - BWB/Z-2270 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mobilbeton GmbH; Grazer Transportbeton GmbH

BWB/Z-2270

11.02.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mobilbeton GmbH (Klagenfurt) beabsichtigt, 50% der Anteile an der Grazer Transportbeton GmbH von der Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsgesellschaft m.b.H. zu erwerben. Mobilbeton GmbH und Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsgesellschaft m.b.H. werden in Zukunft die Transportbeton GmbH gemeinsam kontrollieren. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Transportbeton.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht