Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KME AG; Golden Dragon Precise Copper Tube Group Inc - BWB/Z-2266 | Bundeswettbewerbsbehörde

KME AG; Golden Dragon Precise Copper Tube Group Inc

BWB/Z-2266

06.02.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines jeweils zu 50% durch KME AG und Golden Dragon Precise Copper Tube Group Inc gehaltenen Gemeinschaftsunternehmens (GU), welches als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited liability company) in Hong Kong SAR, Volksrepublik China gegründet wird. Das GU betrifft die Konzeption, die Herstellung und den Vertrieb von Kupferwalzbänder für Steckverbindungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.03.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2014 weggefallen.

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