Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Carlyle Group, L.P.; Ortho-Clinical Diagnostics - BWB/Z-2265 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Carlyle Group, L.P.; Ortho-Clinical Diagnostics

BWB/Z-2265

05.02.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die The Carlyle - Gruppe (USA) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Ortho-Clinical Diagnostics (In-Vitro-Geschäftsbereich von Johnson & Johnson) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich In-vitro-Diagnostik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht