Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG; PLAZAMEDIA GmbH TV- und Film-Produktion; Sport1 GmbH; Constantin Sport Marketing GmbH
BWB/Z-2264
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Deutschland beabsichtigt, von der Constantin Sport Holding GmbH, Deutschland sämtliche Geschäftsanteile an der PLAZAMEDIA GmbH TV- und Film-Produktion, Deutschland, und jeweils 25,1% der Geschäftsanteile der Sport1 GmbH, Deutschland und der Constantin Sport Marketing GmbH, Deutschland zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Fernsehen, Fernsehproduktionsdienstleistung und Onlinedienste.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2014 weggefallen.