Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG; PLAZAMEDIA GmbH TV- und Film-Produktion; Sport1 GmbH; Constantin Sport Marketing GmbH - BWB/Z-2264 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG; PLAZAMEDIA GmbH TV- und Film-Produktion; Sport1 GmbH; Constantin Sport Marketing GmbH

BWB/Z-2264

05.02.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Deutschland beabsichtigt, von der Constantin Sport Holding GmbH, Deutschland sämtliche Geschäftsanteile an der PLAZAMEDIA GmbH TV- und Film-Produktion, Deutschland, und jeweils 25,1% der Geschäftsanteile der Sport1 GmbH, Deutschland und der Constantin Sport Marketing GmbH, Deutschland zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Fernsehen, Fernsehproduktionsdienstleistung und Onlinedienste.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2014 weggefallen.

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