Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ALAS Baustoff-Holding GmbH; Asamer Holding AG - BWB/Z-2261 | Bundeswettbewerbsbehörde

ALAS Baustoff-Holding GmbH; Asamer Holding AG

BWB/Z-2261

03.02.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Asamer Holding AG hält derzeit Anteile an den nachstehenden Unternehmen und beabsichtigt, diese an die ALAS Baustoff-Holding GmbH zu verkaufen: Alas Slovakia s.r.o. (Slowakei)Gravelslovex spol s.r.o. (Slowakei)Alas Devin s.r.o. (Slowakei)Alas Development s.r.o. (Slowakei)Alas strkove a betonove zavody spol s.r.o. (Slowakei)Kamenyar (Ukraine)Alas Fastiv (Ukraine)Alas Za Dom d.o.o. (Kroatien)Alas Seget d.o.o. (Kroatien) Kamen Psunj d.o.o. (Kroatien)Alas d.o.o. (Kroatien)Die Unternehmen sind im Bereich Stein-, Kies- und Schottergewinnung sowie -verarbeitung und Betonproduktion tätig.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.02.2014 weggefallen.

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