Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Union Investment Institutional Property GmbH; MAHIL Holding GmbH; K9 Immobilienmanagement GmbH; Vordere Zollamtstraße 13 GmbH - BWB/Z-2260 | Bundeswettbewerbsbehörde

Union Investment Institutional Property GmbH; MAHIL Holding GmbH; K9 Immobilienmanagement GmbH; Vordere Zollamtstraße 13 GmbH

BWB/Z-2260

31.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Union Investment Institutional Property GmbH, Valentinskamp 70/EMPORIO, 20355 Hamburg, Deutschland erwirbt direkt von der MAHIL Holding GmbH, Freyung 3, 1010 Wien, der K9 Immobilienmanagement GmbH, Freyung 3, 1010 Wien und der Vordere Zollamtstraße 13 GmbH, Freyung 3, 1010 Wien, 100% der Anteile. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Immobilienverwaltung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2014 weggefallen.

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