Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH; PCS Power Converter Solutions GmbH - BWB/Z-2259 | Bundeswettbewerbsbehörde

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH; PCS Power Converter Solutions GmbH

BWB/Z-2259

31.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH beabsichtigt, sämtliche Anteile an PCS Power Converter Solutions GmbH von PCS Power Converter Solutions Verwaltungs AG zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung und Vertrieb von elektronischen Komponenten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2014 weggefallen.

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