Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PwC Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; PricewaterhouseCoopers Belgium bcvba - BWB/Z-2258 | Bundeswettbewerbsbehörde

PwC Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; PricewaterhouseCoopers Belgium bcvba

BWB/Z-2258

31.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PwC Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deutschland) beabsichtigt, mit Ausnahme eines Vorzugsanteils und eines weiteren einfachen Anteils, alle Anteile an PricewaterhouseCoopers Belgium bcvba (Belgien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Managementberatung, Corporate Finance und Insolvenzberatung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht