Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bechtle GmbH; PLANET! Software-Vertrieb & Consulting GmbH - BWB/Z-2256 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bechtle GmbH; PLANET! Software-Vertrieb & Consulting GmbH

BWB/Z-2256

31.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft die geplante direkte Übernahme von 100% der Geschäftsanteile und damit den Erwerb alleiniger Kontrolle an der PLANET! Software-Vertrieb & Consulting GmbH durch die Bechtle GmbH (Wien), einer 100%igen Tochter der Bechtle Systemhaus Holding AG (Deutschland). Verkäufer sind die Gesellschafter Dipl.-Ing. Christian Erlacher, Dipl.-Ing. Hristo Daskalov und Dipl.-lng. Oswald Fessler. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich IT-Handel und IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht