Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Reifen Ruhdorfer Gesellschaft m.b.H.; aws Mittelstandfonds Beteiligungs GmbH & Co KG - BWB/Z-2253 | Bundeswettbewerbsbehörde

Reifen Ruhdorfer Gesellschaft m.b.H.; aws Mittelstandfonds Beteiligungs GmbH & Co KG

BWB/Z-2253

29.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Errichtung einer (typisch) stillen Gesellschaft mit der Reifen Ruhdorfer Gesellschaft m.b.H., politische Gemeinde Graz, durch aws Mittelstandfonds Beteiligungs GmbH & Co KG, Wien nach Verschmelzung der Reifen Ruhdorfer Gesellschaft m.b.H. als übernehmende Gesellschaft mit der Ruhdorfer Holding GmbH und nach Erwerb des gesamten Geschäftsanteils an der RLog Transporte und Logistik GmbH durch der Reifen Ruhdorfer Gesellschaft m.b.H.. Das Zusammenschlussvorhaben betifft den Bereich Reifenhandel, Reifen-Onlinehandel, Serviceleistungen im Zusammenhang mit Reifenhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.02.2014 weggefallen.

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