Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

General Electric Company; GMC Consolidation LLC - BWB/Z-2252 | Bundeswettbewerbsbehörde

General Electric Company; GMC Consolidation LLC

BWB/Z-2252

27.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

General Electric Company, New York, Vereinigte Staaten von Amerika, beabsichtigt die Geschäftsbereiche für HyCloneTM Zellkultur-Seren und -Medien, Genabschaltung und magnetische Perlen von Thermo Fisher Scientific Inc., durch den Erwerb ihrer Tochtergesellschaft GMC Consolidation LLC für ca. USD 1,06 Mrd., zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäft für Zellkultur, Genabschaltung und magnetische Perlen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.02.2014 weggefallen.

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