Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Klaveness Marine; Norwegian Car Carriers ASA - BWB/Z-2250 | Bundeswettbewerbsbehörde

Klaveness Marine; Norwegian Car Carriers ASA

BWB/Z-2250

24.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über Norwegian Car Carriers ASA (Norwegen) durch Klaveness Marine (Norwegen) und einen letztendlich unter der Kontrolle von JPMorgan Chase & Co (USA) stehenden Investment Fonds. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Schiffchartermarkt für den Seetransport von Autos und sonstigen Fahrzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.02.2014 weggefallen.

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