Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BDSK Verwaltungs GmbH; Mann Mobilia Beteiligungs GmbH; Möbelstadt Rück GmbH & Co. KG; Möbel Kröger Handels GmbH & Co. KG - BWB/Z-2249 | Bundeswettbewerbsbehörde

BDSK Verwaltungs GmbH; Mann Mobilia Beteiligungs GmbH; Möbelstadt Rück GmbH & Co. KG; Möbel Kröger Handels GmbH & Co. KG

BWB/Z-2249

24.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angezeigt wird der Erwerb von 100% der Gesellschafts- und Kommanditanteile an Möbelstadt Rück GmbH & Co. KG und Möbel Kröger Handels GmbH & Co. KG durch BDSK Verwaltungs GmbH und Mann Mobilia Beteiligungs GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Möbeleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.02.2014 weggefallen.

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