Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Centre G3 Holding GmbH; Baufeld 01 Errichtungs- und Betriebs Ges.m.b.H.; HY Immobilien Ypsilon GmbH - BWB/Z-2245 | Bundeswettbewerbsbehörde

Centre G3 Holding GmbH; Baufeld 01 Errichtungs- und Betriebs Ges.m.b.H.; HY Immobilien Ypsilon GmbH

BWB/Z-2245

20.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an der HY Immobilien Ypsilon GmbH durch die Centre G3 Holding GmbH mit einer Beteiligung von 99,8% sowie der Baufeld 01 Errichtungs- und Betriebs Ges.m.b.H. mit einer Beteiligung von 0,2%. Die Centre G3 Holding GmbH ist mittelbar den sie beherrschenden luxemburgischen Fondsgesellschaften ECE European Prime Shopping Centre GP Fund A, B und C zuzurechnen, an denen die KG CURA Vermögensverwaltungs G.m.b.H. & Co. 100% der Anteile hält. Die KG CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co. steht im Mehrheitseigentum von Herrn Alexander Otto. Die Baufeld 01 Errichtungs- und Betriebs Ges.m.b.H. ist eine 100%ige Tochter der deutschen CURA Beteiligungsgesellschaft Österreich m.b.H., eine 100%ige Tochter der KG CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Einzelhandelsimmobilien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.02.2014 weggefallen.

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