Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ernst & Young Europe LLP; Ernst & Young P/S; KPMG Statsautoriseret Revisionspartnerselskab - BWB/Z-2242 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ernst & Young Europe LLP; Ernst & Young P/S; KPMG Statsautoriseret Revisionspartnerselskab

BWB/Z-2242

16.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Zusammenschluss zwischen Ernst & Young Gesellschaften und KPMG Gesellschaften Dänemark. Ernst & Young Gesellschaften, Partner von KPMG Dänemark und KPMG Gesellschaften, die von diesen KPMG Partner kontrolliert werden, beabsichtigen, ihre Geschäftstätigkeit, ihr Vermögen und ihre Beteiligungen in Dänemark und Grönland zu verbinden. Nach Durchführung dieser Transaktion werden die Parteien als Ernst & Young Gesellschaften weiter tätig sein.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.02.2014 weggefallen.

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