Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GEICO Corporation; Phillips Specialty Products Inc. - BWB/Z-2239 | Bundeswettbewerbsbehörde

GEICO Corporation; Phillips Specialty Products Inc.

BWB/Z-2239

09.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

GEICO Corporation (Delaware, USA), ein 100%iges mittelbares Tochterunternehmen von Berkshire Hathaway, Inc. (Delaware, USA), beabsichtigt, alle Anteile an Phillips Specialty Products Inc. (Delaware, USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Produkte im Zusammenhang mit Öl und Petrochemie, insbesondere die in Pipelines verwendeten Fließverbesserer (DRA - drag reducing agents).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.02.2014 weggefallen.

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