Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ADB BVBA; Lucebit GmbH; ERNI AGL AG
BWB/Z-2238
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ADB BVBA, Belgien, beabsichtigt, indirekt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft ADB Airfield Solutions Verwaltungs-GmbH, Deutschland, sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Lucebit GmbH, Deutschland, und deren Schwestergesellschaft ERNI AGL AG, Schweiz, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Tätigkeit als Auftragnehmer für das elektromechanische Gewerk auf Flughäfen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.02.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2014 weggefallen.